Hallo Leute, Versysfahrer usw.
ich lese hier im Forum öfter Fragen zum Dummy zur Lambdasonden- Simulierung bzw zum Konstantfahrruckeln.
Ich habe mir auch diesen Stecker selbst gebastelt. Funktioniert gut.
Jetzt zu meinem Anliegen: In den Beitägen lese ich, daß die AU keine Probleme macht.
Ist als solches eigenlich auch logisch, aber, müssen wir eine AU machen lassen ?
Das zulässige Gesamtgewicht der Versys ist doch knapp unter 400kg, hat einen Otto und nur 2 Räder.
Ich werde das Gefühl nicht los, daß der TÜV mich abzockt oder das auch nicht besser weiß.
Bei meiner alten Susi Bj 1978 wollen Sie keine AU machen.
Was meint Ihr dazu ( siehe Text unten ).
Ausgenommen von der Pflicht zur Abgasuntersuchung sind (siehe § 47a Abs. 1 StVZO):
Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor), die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Grüsse
Rüdiger
AU
- ruesa
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- Larac4
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Re: AU
Du hast natürlich recht, das du mit deinem Motorrad Keine AU brauchst.
Stimmt vollkommen.
Du benötigst nämlich eine AUK
Stimmt vollkommen.
Du benötigst nämlich eine AUK
- Banane
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Re: AU
...naja, es ist vielleicht etwas Haarspalterei, aber bei Motorrädern gibt es "nur" eine CO-Messung im Leerlauf im Rahmen der HU. Der Grenzwert wurde mehr oder weniger willkürlich festgelegt, hat mit der Abgasgesetzgebung, nach der Motorräder homologiert werden, nichts zu tun, und beträgt 4.5% für Katlose, und 1,5% für Kat-Motorräder...
Gruß, Konrad
Gruß, Konrad
- Larac4
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Re: AU
@Banane
ne is keine Haarspalterei.
Eine AU konnte (zumindest bis vor kurzem) auch abseits der HU stattfinden. Dafür gibt es auch den §47 StVZO auf den sich ruesa bezieht.
Allerdings gibt es für Motorräder keine AU sondern eben seit dem 01.04.06 eine AUK, die wie du schon gesagt hast nur im Rahmen der HU mitgeprüft wird.
Ist aber insoweit ja bereits wieder Geschichte da die AU jetzt sowieso im Rahmen der HU abläuft.
Mal ein PDF zur damaligen Neuregelung von Honda
KLICK
ne is keine Haarspalterei.
Eine AU konnte (zumindest bis vor kurzem) auch abseits der HU stattfinden. Dafür gibt es auch den §47 StVZO auf den sich ruesa bezieht.
Allerdings gibt es für Motorräder keine AU sondern eben seit dem 01.04.06 eine AUK, die wie du schon gesagt hast nur im Rahmen der HU mitgeprüft wird.
Ist aber insoweit ja bereits wieder Geschichte da die AU jetzt sowieso im Rahmen der HU abläuft.
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- Lille
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Re: AU
Mein Mann war letzte Woche mit der Dose bei der HU, und erzählte, daß dort gar nicht mehr mit "Schnüffel in Auspuff" geprüft wurde, sondern direkt der Diagnosestecker angestöpselt wurde.
Weiß da ggf jemand mehr darüber? Können darüber die Messwerte direkt am Steuergetät ausgelesen werden?
Weil dann wäre das bestehen mit O2-Stöpsel kein Problem. Das Steuergerät meint ja "Alles in Ordnung"
Weiß da ggf jemand mehr darüber? Können darüber die Messwerte direkt am Steuergetät ausgelesen werden?
Weil dann wäre das bestehen mit O2-Stöpsel kein Problem. Das Steuergerät meint ja "Alles in Ordnung"
- bakerman23
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Re: AU
Hallo
@lille: das wird bei MODERNEN KFZ gemacht .Bei älteren wird normal hinten genmessen.
Beim Motorrad wird auch im Auspuff gemessen.
Sehe auch ein problem beim messen mit Diagnose stecker -es gibt KEINE Norm.
Jeder Hersteller hat andere Systeme .
Und NUR für die CO messung lohnt es sich ja wohl auch nicht.
@ Ruesa. Lese mal deinen Text denke die V fährt schneller als 50 ????KM/h
Und ist auch NACH 1969 gebaut worden.
oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind
@lille: das wird bei MODERNEN KFZ gemacht .Bei älteren wird normal hinten genmessen.
Beim Motorrad wird auch im Auspuff gemessen.
Sehe auch ein problem beim messen mit Diagnose stecker -es gibt KEINE Norm.
Jeder Hersteller hat andere Systeme .
Und NUR für die CO messung lohnt es sich ja wohl auch nicht.
@ Ruesa. Lese mal deinen Text denke die V fährt schneller als 50 ????KM/h
Und ist auch NACH 1969 gebaut worden.
oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Zuletzt geändert von versystourer72 am 20. Nov 2011 20:46, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Fettdruck dargestellt
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Grüsse aus Neviges Der Carsten Wer rechtsgeschriebene Fehler fintet darf Sie behalten tun.
OSFFOS
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- Lille
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Re: AU
@carsten: Ich denke, es muss nur eine der Bedingungen erfüllt sein.
Und die V hat einen Ottomotor, ein Gewicht von <400kg und weniger als 4 Räder.ruesa hat geschrieben: Ausgenommen von der Pflicht zur Abgasuntersuchung sind (siehe § 47a Abs. 1 StVZO):
Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor), die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Zuletzt geändert von Lille am 20. Nov 2011 10:43, insgesamt 1-mal geändert.
- ruesa
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Re: AU
alle klar,
ich brauche eine AUK. Aber wieso will der TÜV bei meiner
78er Susi keine AUK. Habe ich da wieder was übersehen?
ich brauche eine AUK. Aber wieso will der TÜV bei meiner
78er Susi keine AUK. Habe ich da wieder was übersehen?
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